Häufig gestellte Fragen

Unterhalb haben wir ihnen die häufigsten Fragen zusammengefasst.

Mietverwaltung

Gibt es eine Warteliste?

Wir haben grundsätzlich keine Warteliste. Sollte ein passendes Angebot auf unserer Homepage auf Sie zutreffen, kontaktieren Sie uns gerne über die entsprechenden Schaltflächen.

Wie erhalte ich bei der Baugenossenschaft Sindelfingen eG eine Mietwohnung?

Als potentieller Mieter der Baugenossenschaft Sindelfingen eG müssen Sie unser Formular Mieterselbstauskunft wahrheitsgemäß ausfüllen.

Mit der Unterschrift dieses Formulars sind wir berechtigt, eine Schufaauskunft über Sie einzuholen, diese darf keine negativen Einträge beinhalten.

Sofern es zum Mietvertragsabschluss kommt, bitten wir um Vorlage der letzten drei Gehaltsnachweise bzw. einen Auszug aus Ihrem Arbeitsvertrag.

Ist eine Kaution fällig?

Ja, es fällt eine Kaution im gesetzlichen Rahmen an.

Sind Haustiere erlaubt?

Generell ist das Halten von Kleintieren sowie Hunde und Katzen in unseren Wohnungen gestattet, solange es keine Beschwerden anderer Mieter gibt und eine artgerechte Haltung der Tiere gegeben ist.

Bei Anschaffung eines Hundes oder einer Katze wird eine Individualvereinbarung getroffen in der unter anderem der Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung gefordert wird.

Brauche ich eine Genehmigung der Baugenossenschaft Sindelfingen eG, wenn eine weitere Person bei mir einziehen möchte?

Ja, wir bitten um Bekanntgabe, wenn eine weitere Person bei Ihnen einziehen möchte mit der Information in welchem Verhältnis Sie zu dieser Person stehen.

Darf ich selbst Umbauten in meiner Wohnung durchführen?

Bauliche Veränderungen müssen schriftlich genehmigt werden. Wichtig ist auch, dass bei Auszug der Zustand vom Einzug wieder hergestellt werden muss, es sei denn es wird etwas anderes vereinbart.

Wann bekomme ich meine Nebenkostenabrechnung?

Bevor wir Ihre Abrechnung erstellen können, sind wir auf die Zusammenarbeit unserer externen Dienstleister (Heizung, Wasser etc.) angewiesen.

Die Abrechnung für das vorherige Jahr erhalten Sie fristgerecht bis spätestens zum 31.12. des aktuellen Jahres. Sofern Sie bereits ausgezogen sind, bitten wir um Bekanntgabe Ihrer aktuellen Anschrift und IBAN, damit wir Ihnen die Abrechnung fristgerecht zusenden und ein Guthaben auszahlen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist meiner Mietwohnung?

In unseren Verträgen gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.


Bitte denken Sie daran, sollten Sie Ihre Mietwohnung kündigen auch ggf. die Mietverträge für den eventuell vorhandenen PKW-Stellplatz sowie Ihre Mitgliedschaft zu kündigen.

Muss ich bei der Kündigung eine bestimmte Form einhalten?

Ja, die Kündigung muss schriftlich mit den Unterschriften aller Mieter des Mietvertrages erfolgen und bis zum 3. Werktag des Monats (Samstage sind auch Werktage) bei uns vorliegen. Eine E-Mail oder ein Fax reichen nicht aus.

Kann ich bei Auszug Mobiliar an den Nachmieter übergeben? (Küche/Boden)

Sofern Mobiliar von dem Nachmieter übernommen wird, ist die Übernahme schriftlich zwischen Ihnen und dem Nachmieter zu dokumentieren. Diese Vereinbarung ist uns bei Rückgabe der Wohnung auszuhändigen.

Ich habe bereits einen möglichen Nachmieter für die Wohnung. Was muss er machen, damit er die Wohnung anmieten kann?

Der Interessent möchte sich vorzugsweise per E-Mail oder telefonisch an uns wenden um sich ganz unverbindlich auf die Wohnung zu bewerben. Im Anschluss wir die Wohnungsbewerbung überprüfen und dem Interessenten die Entscheidung mitteilen.

Was muss ich tun, wenn ich mich von meinem Nachbarn gestört fühle?

Als ersten Schritt empfehlen wir das Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen. Teilen Sie ihrem Nachbarn Ihre Sorgen in einem offenen und freundlichen Gespräch mit. Sofern Sie Ihren Nachbarn persönlich nicht ansprechen möchten oder können, empfehlen wir Ihr Anliegen Ihrem Nachbarn schriftlich mitzuteilen. Uns ist es wichtig, dass Sie sich in Ihrer Mietwohnung wohlfühlen, daher appellieren wir zur Erhaltung des Hausfriedens um allgemeine Rücksichtnahme.

Mitgliedschaft

Wann ist die Mitgliedschaft bei der Baugenossenschaft Sindelfingen eG erforderlich?

Wenn Sie bei uns eine Wohnung anmieten möchten, muss mindestens ein Geschäftsanteil in Höhe von 260,00 € zzgl. 5,00 € Bearbeitungsgebühr (einmalig) gezeichnet und einbezahlt werden. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.

Wann kann eine Mitgliedschaft gekündigt werden?

Bei einem bestehenden Mietverhältnis erst mit Beendigung desselben.

Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss der Genossenschaft mindestens 3 Monate vorher in schriftlicher Form zugehen.

Die Auszahlung des Guthabens erfolgt nach der ordentlichen Hauptversammlung im Folgejahr, da dort die Höhe der Dividende für das Vorjahr festgelegt wird.

Beispiel: Kündigung im Jahr 2024 muss spätestens am 30.09.2024 vorliegen.
Auszahlung nach der HV 2025 (Folgejahr) wenn die Kündigung zum 31.12.2024 erfolgt, vorausgesetzt uns liegt Ihre aktuelle IBAN vor.

Wie muss im Todesfall eines Mieters/Mitgliedes gehandelt werden?

Im ersten Schritt bitten wir um Benachrichtigung sowie um Zusendung einer Kopie der Sterbeurkunde. Die weiteren Schritte bespricht dann der zuständige Sachbearbeiter mit Ihnen.

Technik

Wie kann ich einen Schadensfall bzw. einer nötigen Reparatur melden?

Während der allgemeinen Geschäftszeiten bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme oder eine Nachricht per E-Mail an Ihren zuständigen Verwalter. Wir werden uns dann schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.

An wen wende ich mich bei einem technischen Notfall?

Außerhalb unserer Geschäftszeiten, auch am Wochenende oder an Feiertagen, erreichen Sie uns in technischen Notfällen über die Notfallnummer 07031/70 70 70.

Wie wird effizient geheizt und gelüftet?

Ein richtiges Heizverhalten wirkt sich positiv auf die Höhe der Betriebskosten aus und beugt Schimmelbildung vor. Was Sie beim Heizen beachten sollten:


Heizen Sie alle Räume ausreichend und vor allem kontinuierlich. Morgens die Heizung abstellen und abends voll aufdrehen bringt keine Ersparnis und kein gesundes Raumklima. Türen zu weniger beheizten Räumen halten Sie bitte stets geschlossen. Die Luftzirkulation sollte nicht unterbunden werden, indem Möbelstücke direkt an die Wände gerückt werden. Das ist besonders an Außenwänden wichtig. Lassen Sie einen Mindestabstand von 5 cm, besser noch 10 cm zu diesen Wänden. Um die Wärmeabgabe der Heizkörper nicht zu verhindern, beachten Sie bitte, dass sich keine zu langen Vorhänge, Verkleidungen oder Möbel vor den Heizkörpern befinden. Durch solche Wärmestaus erhöhen sich die Wärmeverluste nach außen und bei verbrauchsabhängiger Abrechnung kann Ihr Heizkostenverteiler einen bis zu 20 % höheren Verbrauchsanteil registrieren.

 

Ein richtiges Lüftverhalten wirkt sich positiv auf die Höhe der Betriebskosten aus und beugt Schimmelbildung vor. Was Sie beim Lüften beachten sollten:
Bedarfsgerecht und energiebewusst lüften Sie mit der „Stoßlüftung“. Öffnen Sie Fenster und Türen ca. 10 Minuten um einen Durchzug zu erreichen. Die verbrauchte Luft entweicht und es geht nur sehr wenig Wärme verloren. Diese Lüftung sollte, wenn möglich, mehrmals am Tag wiederholt werden, jedoch mindestens morgens und abends. Bitte vermeiden Sie während der Heizperiode Dauerlüften und Lüften durch Kippen der Fenster. Gekippte Fenster verursachen einen deutlich höheren Wärmeverlust gegenüber einer gezielten „Stoßlüftung“ und fördern in vielen Fällen Schimmelbildung.