Häufig gestellte Fragen

Unterhalb haben wir ihnen die häufigsten Fragen zusammengefasst.

Mietverwaltung

Gibt es eine Warteliste?

Wir haben grundsätzlich keine Warteliste. Sollte ein passendes Angebot auf unserer Homepage auf Sie zutreffen, kontaktieren Sie uns gerne über die entsprechenden Schaltflächen.

Wie erhalte ich bei der Baugenossenschaft Sindelfingen eG eine Mietwohnung?

Als potentieller Mieter der Baugenossenschaft Sindelfingen eG müssen Sie unser Formular Mieterselbstauskunft wahrheitsgemäß ausfüllen.

Mit der Unterschrift dieses Formulars sind wir berechtigt, eine Schufaauskunft über Sie einzuholen, diese darf keine negativen Einträge beinhalten.

Sofern es zum Mietvertragsabschluss kommt, bitten wir um Vorlage der letzten drei Gehaltsnachweise bzw. einen Auszug aus Ihrem Arbeitsvertrag.

Ist eine Kaution fällig?

Ja, es fällt eine Kaution im gesetzlichen Rahmen an.

Sind Haustiere erlaubt?

Generell ist das Halten von Kleintieren sowie Hunde und Katzen in unseren Wohnungen gestattet, solange es keine Beschwerden anderer Mieter gibt und eine artgerechte Haltung der Tiere gegeben ist.

Bei Anschaffung eines Hundes oder einer Katze wird eine Individualvereinbarung getroffen in der unter anderem der Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung gefordert wird.

Brauche ich eine Genehmigung der Baugenossenschaft Sindelfingen eG, wenn eine weitere Person bei mir einziehen möchte?

Ja, wir bitten um Bekanntgabe, wenn eine weitere Person bei Ihnen einziehen möchte mit der Information in welchem Verhältnis Sie zu dieser Person stehen.

Darf ich selbst Umbauten in meiner Wohnung durchführen?

Bauliche Veränderungen müssen schriftlich genehmigt werden. Wichtig ist auch, dass bei Auszug der Zustand vom Einzug wieder hergestellt werden muss, es sei denn es wird etwas anderes vereinbart.

Wann bekomme ich meine Nebenkostenabrechnung?

Bevor wir Ihre Abrechnung erstellen können, sind wir auf die Zusammenarbeit unserer externen Dienstleister (Heizung, Wasser etc.) angewiesen.

Die Abrechnung für das vorherige Jahr erhalten Sie fristgerecht bis spätestens zum 31.12. des aktuellen Jahres. Sofern Sie bereits ausgezogen sind, bitten wi