Handlungsempfehlung zur Grundsteuerreform

Pflichten für Grundstücks- und Wohnungseigentümer 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

im April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Das Gericht hielt die Einheitsbewertung von Grundstücken und Immobilien in den alten Bundesländern seit Anfang 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 GG nicht (mehr) vereinbar.

Bisher wird die Grundsteuer für Häuser und Grundstücke in den alten Bundesländern nach den sogenannten Einheitswerten auf dem Stand von 1964 berechnet, in den neuen Bundesländern gelten sogar Werte von 1935.

Folglich müssen bundesweit ca. 36 Millionen Immobilien bzw. Grundbesitz neu bewertet werden.

Der VDIV Deutschland hat daher eine Handlungsempfehlung erarbeitet. In der Handlungsempfehlung wird bei der Berechnung der Grundsteuer das Bundesmodell aufgeführt.

Bitte beachten Sie, dass in Baden-Württemberg das Bodenwertmodell gilt.

So weicht Baden-Württemberg vom Bundesmodell ab

  • Baden-Württemberg nutzt die Öffnungsklausel und ermittelt die Grundsteuer ab 2025 nach dem modifizierten Bodenwertmodell. Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer sind hierbei die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert.
  • Für die Berechnung des Grundsteuerwertes werden beide Werte miteinander multipliziert. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an. In einem zweiten Schritt wird der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag.
  • Für Grundstücke beträgt die Steuermesszahl 1,30 Promille. Modifiziert wird die Steuermesszahl für besonders förderwürdige und förderbedürftige Zwecke. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird die Steuermesszahl zum Beispiel um 30 Prozent ermäßigt.
  • Schließlich ermitteln die Gemeinden aus dem Grundsteuermessbetrag und dem jeweiligen Hebesatz die konkrete Grundsteuer.

Die Neuregelung greift für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025 

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform und die Umsetzung in Baden-Württemberg finden Sie unter https://www.service-bw.de/zufi/lebenslagen/5001725

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat hierzu für Eigentümer eine FAQ zur neuen

Grundsteuer auf dessen Homepage https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/

Quelle: Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg e.V.